Was sind Jagdpachten und was ist zu beachten?
Um der Jagd nachzugehen, können Jäger unter anderem ein Jagdrevier pachten. Hierzu benötigt er eine Jagdpacht für ein bestimmtes Jagdrevier. Dies nennt man unter anderem “Jagdausübungsrecht”.
Neben der Jagd gehört auch das Hegen sowie das Aneignen von Wild zu den Aufgaben und Tätigkeiten des Jagdpächters. Grundsätzlich werden die rechtlichen Rahmenbedingungen von Jagdpachten in Jagdpachtverträgen festgehalten.
Wer kann ein Jagdrevier pachten? Wer bekommt die Jagdpacht?
Jagdreviere können gepachtet werden von natürlichen Personen, die mindestens drei Jahre einen gültigen Jahresjagdschein besitzen und damit Jagdpacht fähig sind. Diese Verträge werden zwischen einer Jagdgenossenschaft oder dem Grundeigentümer und einem oder mehren Pächtern abgeschlossen.
Wie hoch ist die Jagdpacht?
Neben den Jagdsteuerkosten, Umsatzsteuern, Wildschäden und Kosten für Futter und die jagdliche Ausstattung können die Pachtvertragskosten nicht pauschalisiert werden. Grundsätzlich werden die Pachtkosten pro Hektar pro Jahr angegeben. Im Schnitt betragen diese 30–40 Euro pro Hektar. Um diese zu bekommen, müssen sich Pacht interessierte bewerben und ein Gebot abgeben.
Beispiel: Bei einem 500 ha großen Jagdrevier wäre der jährliche Pachtpreis 15.000 – 20.000 Euro. Ähnlich einer Auktion bekommt der Höchstbietende meist den Zuschlag.
Wie lange ist die Pachtvertragsdauer und wann ist die Jagdpacht fällig?
Normalerweise läuft ein Vertrag über eine Jagdpacht mindestens neun Jahre, kann jedoch auch für eine längere Dauer angesetzt werden.
Da die meisten Jäger kein eigenes Jagdrevier besitzen, sind sie auf Jagdpachten angewiesen. Bei Niederwildrevieren ist eine Mindestpachtdauer von neun Jahren üblich.
Bei Hochwildrevieren sind es zwölf Jahre. Beginn und Ende der Pachtzeit sollten dabei Beginn und Ende des Jagdjahres (1. April bis 31. März) entsprechen
Was steht im Jagdpachtvertrag?
Diese werden über bestimmte Pachtreviere vertraglich abgeschlossen. Laut § 11 Absatz 4 BJagdG immer in schriftlicher Form.
Die Rahmenbedingungen des Pachtvertrages können selbst bestimmt werden, inhaltlich müssen diese natürlich den Vorschriften der Jagdausübung und den landesgesetzlichen Vorschriften unterliegen.
Vertraglich verpflichtend in jedem Fall sind folgende Punkte:
- Jagdrevier Name
- Gebietsflächen Größe
- Revier Art (Hoch- oder Niederwild)
- Pächter Angaben
- jährliche Jagdpachtkosten
- Vertragsbeginn und Vertragsende
Außerdem können die Übernahme von
- Wildschäden,
- die Aufnahme weiterer wildschadensersatzpflichtiger Wildarten (z. B. Dachse)
- oder jährliche stattfindende Revierbegänge vereinbart werden.
Was steht in einem Bewerbungsschreiben für die Jagdpacht?
In einem Bewerbungsschreiben für eine Jagdpacht muss grundsätzlich genannt werden: Was gepachtet werden soll (genaue Bezeichnung).
Außerdem muss die Höhe der gebotenen Jagdpacht in Netto oder Brutto sowie sonstige Bedingungen für die Pacht genannt werden.
Jagdpacht nach Tod des Pächters
Beim Tod eines Pächters treten seine Erben an seine Stelle in den Pachtvertrag ein.
Ist ein Erbe jagdpachtfähig, übt er die Jagd für die Erbengemeinschaft aus. Andernfalls müssen die Erben einen jagdpachtfähigen Dritten benennen, der die Jagd für sie ausübt.
Der Pachtvertrag endet nur dann durch den Tod des Pächters, wenn dies ausdrücklich im Pachtvertrag vereinbart worden ist.
Wie finde ich Jagdpachtgebiete? Wie komme ich an ein Jagdrevier?
Gerade bei der Suche nach Jagdkontakten rund um Deinen Wohnort und der
Suche nach einer Jagdgelegenheit ist es natürlich immer nützlich Mitglied im Jagdverein, der Kreisjägerschaft bzw. der Landesjagdverband sein.
Eine Möglichkeit für Jäger Anschluss zu finden bzw. neue Jagdkontakte zu knüpfen
stellt die Jagd-Informationsplattform, das Deutsche Jagdportal.
Über das Deutsche Jagdportal werden eine Großzahl von Jagdverpachtungen und Begehungsscheine vermittelt.